§1
Name und Sitz
1.1. Die Jugendfeuerwehren Sadelkow und
Salow haben sich zur „Jugendfeuerwehr Datzetal“ im Amt Friedland
zusammengeschlossen.
1.2. Die Jugendfeuerwehr Datzetal hat ihren
Sitz in der Gemeinde Datzetal.
1.2. Jugendfeuerwehr Datzetal ist Mitglied
in der Gemeinschaft der Jugend innerhalb der Feuerwehren des Amtes
Friedland, die sich zum sozialen Engagement der Feuerwehren bekennt und an
ihrer Verwirklichung mitwirkt.
§2
Ziele und Aufgaben
2.1. Die Jugendfeuerwehr Datzetal will die
Jugend zur tätigen Nächstenliebe anregen.
2.2. Die Jugendfeuerwehr Datzetal fordert
von jedem Mitglied die Anerkennung der Menschenrechte, die Wahrung der
demokratischen Ordnung und die Bereitschaft, an der Demokratisierung aller
Gesellschaftsbereiche mitzuwirken.
2.3. Ziele der Jugendfeuerwehr Datzetal
sind:
● Vermittlung von Anregungen für die
Jugendarbeit
● Schaffung einheitlicher
Ausbildungsrichtlinien für die Jugendausbildung der
Feuerwehren Salow und Sadelkow
● Organisation von Jugendfeuerwehrtreffen
und die Durchführung von Erfahrungsaustauschen unter den Jugendfeuerwehren
● Aufstellung und Durchsetzung von
Jugendarbeitspläen
● Pflege internationaler Begegnungen und
Zusammenarbeit
● Durchführung von
Jugendbildungsveranstalltungen
● Darstellung der Jugendfeuerwehrarbeit in
der Öffentlichkeit
● Brandschutzerziehung und
Brandschutzaufkläung bei Kindern und Jugendlichen
● bei Bedarf, Bildung einer Kinderfeuerwehr
innerhalb der Jugendfeuerwehr Datzetal
2.4. Die Jugendfeuerwehr Datzetal ist
selbstlos tätig. Sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel
der Jugendfeuerwehr dürfen nur für ordnungsmäßige Zwecke im Sinne dieser
Jugendordnung verwendet werden.
2.5. Die Jugendfeuerwehr Datzetal darf sich
nicht politisch oder konfessionell betätigen.
2.6. Die Jugendfeuerwehr Datzetal ist
Mitglied der Jugendfeuerwehren des Amtes Friedland.
§3
Mitgliedschaft
3.1. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft
ist:
● das Mindestalter von 10 Jahren mit einer
3 monatigen Probezeit (Ausnahmen können durch den Jugendwehrausschuss
zugelassen werden)
● die Annahme der Jugendordnung der
Jugendfeuerwehr Datzetal
● die Anerkennung der Jugendordnung der
deutschen Jugendfeuerwehr in deutschen Feuerwehrverband
3.2. Ehrenmitglieder der Jugendfeuerwehr
Datzetal werden Mitglieder der Feuerwehren Salow oder Sadelkow, welche
durch diese bestätigt wurden.
§4
Rechte und Pflichten der Mitglieder
4.1. Jedes Mitglied hat das Recht:
● Mitwirkung bei der Bildung eines
Jugendfeuerwehrausschusses
● in eigener Sache gehört werden
● über die Arbeit der Jugendfeuerwehr
Datzetal informiert werden
● Wahlrecht für den Jugendwehrausschuss
● Jeder Jugendliche der JF Datzetal hat das
Recht nach seiner Ausbildung in der Jugendfeuerwehr Datzetal und nach
Vollendung des 18 Lebensjahres Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr
Salow und Sadelkow zu werden, sofern er seinen Wohnsitz in der Gemeinde
Datzetal hat. Ausnahmen werden durch die jeweilige FFw entschieden.
4.2. Jedes Mitglied hat die Pflicht:
● an der Ausbildung entsprechend des
Jugendarbeitsplanes teilzunehmen
● sich ordnungsgemäß beim Jugendwart oder
dem Stellvertreter abzumelden (in schriftlicher Form durch die Eltern)
● mit der persönlichen Schutzausrüstung
sorgsam umzugehen. Vorsätzliche Beschädigungen können geahndet werden.
● die persönliche Schutzausrüstung nur im
Rahmen der Ausbildung zu nutzen
§5
Der Jugendfeuerwehrsschuss
5.1. Der Jugendfeuerwehrsauschuss besteht
aus:
● Jugendfeuerwehrwart
● dem Stellvertreter
● dem Jugendausschuss von 5 Mitgliedern
5.2. Beisitzer sind:
● der Wehrführer bzw. Stellvertreter
● Schriftführer
5.3. Der Jugendfeuerwehrausschuss besteht
nur dann, wenn die Jugendfeuerwehr aus mindestens 6 Mitgliedern besteht.
5.4. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes aus
dem Jugendfeuerwehrausschuss kann bis zur Neuwahl eine Nachbesetzung
erfolgen.
§6
Finanzielle Ausstattung
6.1.Die Geschäfte der Jugendfeuerwehr
Datzetal werden ehrenamtlich mit der Unterstützung der Gemeinde Datzetal
geführt.
6.2. Die finanziellen Mittel für die Arbeit
der Jugendfeuerwehr Datzetal werden über
Zuwendungen der Gemeinde Datzetal, Spenden
und Schenkungen Dritter sowie durch
Beihilfen aus Mitteln des Jugendplanes der
Gemeinde aufgebracht.
6.3. Alle finanziellen Geschäfte der
Jugendfeuerwehr Datzetal werden über das Konto des Amtes Friedland
abgewickelt.
§7
Wahlen
7.1. Das Nähere regelt die Wahlordnung der
Mecklenburg-Strelitzer Jugendfeuerwehr, die Bestandteil dieser
Jugendordnung ist.
§8
Ausscheiden aus Funktionen
8.1. Das Ausscheiden aus Funktionen erfolgt
durch:
● Amtsniederlegung
● Verlust der Geschätsfäigkeit
● nach Pflichtverletzung durch Beschluss
des Jugendfeuerwehrwehrausschusses
§9
Auflösung
9.1. Die Jugendfeuerwehr Datzetal kann
aufgelöst werden,
● wenn grobe Verstöß gegen die Grundsätze
der Jugendverordnung bestehen.
● durch Beschluss der Vorstände der
Feuerwehren Salow und Sadelkow
● durch Beschluss der Gemeindevertretung
Datzetal
● wenn die Mitgliederzahl unter 5
Mitglieder sinkt
● durch Beschluss des
Jugendfeuerwehrwehrausschusses
§10
Schlussbestimmungen
10.1. Die Jugendordnung der Jugendfeuerwehr
Datzetal ist durch die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr
Salow am 17.12.2008 bestätigt worden.
10.2. Die Jugendordnung der Jugendfeuerwehr
Datzetal ist durch die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr
Sadelkow am 27.12.2008 bestätigt worden
10.3. Die Jugendordnung der Jugendfeuerwehr
Datzetal ist durch die Mitgliederversammlung der Jugendfeuerwehr am
19.12.2008 bestätigt worden.
10.4. Die Jugendordnung wurde in der
Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Datzetal am 03.02.2009 beschlossen.
Datzetal, den 03.02.2009