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Letzte Änderung war

am

16.01.2012

17:00 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Datzetal

im Amt Friedland

§1

Name und Sitz

1.1. Die Jugendfeuerwehren Sadelkow und Salow haben sich zur „Jugendfeuerwehr Datzetal“ im Amt Friedland zusammengeschlossen.

1.2. Die Jugendfeuerwehr Datzetal hat ihren Sitz in der Gemeinde Datzetal.

1.2. Jugendfeuerwehr Datzetal ist Mitglied in der Gemeinschaft der Jugend innerhalb der Feuerwehren des Amtes Friedland, die sich zum sozialen Engagement der Feuerwehren bekennt und an ihrer Verwirklichung mitwirkt.

§2

Ziele und Aufgaben

2.1. Die Jugendfeuerwehr Datzetal will die Jugend zur tätigen Nächstenliebe anregen.

2.2. Die Jugendfeuerwehr Datzetal fordert von jedem Mitglied die Anerkennung der Menschenrechte, die Wahrung der demokratischen Ordnung und die Bereitschaft, an der Demokratisierung aller Gesellschaftsbereiche mitzuwirken.

2.3. Ziele der Jugendfeuerwehr Datzetal sind:

● Vermittlung von Anregungen für die Jugendarbeit

● Schaffung einheitlicher Ausbildungsrichtlinien für die Jugendausbildung der

Feuerwehren Salow und Sadelkow

● Organisation von Jugendfeuerwehrtreffen und die Durchführung von Erfahrungsaustauschen unter den Jugendfeuerwehren

● Aufstellung und Durchsetzung von Jugendarbeitspläen

● Pflege internationaler Begegnungen und Zusammenarbeit

● Durchführung von Jugendbildungsveranstalltungen

● Darstellung der Jugendfeuerwehrarbeit in der Öffentlichkeit

● Brandschutzerziehung und Brandschutzaufkläung bei Kindern und Jugendlichen

● bei Bedarf, Bildung einer Kinderfeuerwehr innerhalb der Jugendfeuerwehr Datzetal

2.4. Die Jugendfeuerwehr Datzetal ist selbstlos tätig. Sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel der Jugendfeuerwehr dürfen nur für ordnungsmäßige Zwecke im Sinne dieser Jugendordnung verwendet werden.

2.5. Die Jugendfeuerwehr Datzetal darf sich nicht politisch oder konfessionell betätigen.

2.6. Die Jugendfeuerwehr Datzetal ist Mitglied der Jugendfeuerwehren des Amtes Friedland.

 

§3

Mitgliedschaft

3.1. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist:

● das Mindestalter von 10 Jahren mit einer 3 monatigen Probezeit (Ausnahmen können durch den Jugendwehrausschuss zugelassen werden)

● die Annahme der Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Datzetal

● die Anerkennung der Jugendordnung der deutschen Jugendfeuerwehr in deutschen Feuerwehrverband

3.2. Ehrenmitglieder der Jugendfeuerwehr Datzetal werden Mitglieder der Feuerwehren Salow oder Sadelkow, welche durch diese bestätigt wurden.

 

§4

Rechte und Pflichten der Mitglieder

4.1. Jedes Mitglied hat das Recht:

● Mitwirkung bei der Bildung eines Jugendfeuerwehrausschusses

● in eigener Sache gehört werden

● über die Arbeit der Jugendfeuerwehr Datzetal informiert werden

● Wahlrecht für den Jugendwehrausschuss

● Jeder Jugendliche der JF Datzetal hat das Recht nach seiner Ausbildung in der Jugendfeuerwehr Datzetal und nach Vollendung des 18 Lebensjahres Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr Salow und Sadelkow zu werden, sofern er seinen Wohnsitz in der Gemeinde Datzetal hat. Ausnahmen werden durch die jeweilige FFw entschieden.

4.2. Jedes Mitglied hat die Pflicht:

● an der Ausbildung entsprechend des Jugendarbeitsplanes teilzunehmen

● sich ordnungsgemäß beim Jugendwart oder dem Stellvertreter abzumelden (in schriftlicher Form durch die Eltern)

● mit der persönlichen Schutzausrüstung sorgsam umzugehen. Vorsätzliche Beschädigungen können geahndet werden.

● die persönliche Schutzausrüstung nur im Rahmen der Ausbildung zu nutzen

 

§5

Der Jugendfeuerwehrsschuss

5.1. Der Jugendfeuerwehrsauschuss besteht aus:

● Jugendfeuerwehrwart

● dem Stellvertreter

● dem Jugendausschuss von 5 Mitgliedern

5.2. Beisitzer sind:

● der Wehrführer bzw. Stellvertreter

● Schriftführer

5.3. Der Jugendfeuerwehrausschuss besteht nur dann, wenn die Jugendfeuerwehr aus mindestens 6 Mitgliedern besteht.

5.4. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Jugendfeuerwehrausschuss kann bis zur Neuwahl eine Nachbesetzung erfolgen.

§6

Finanzielle Ausstattung

6.1.Die Geschäfte der Jugendfeuerwehr Datzetal werden ehrenamtlich mit der Unterstützung der Gemeinde Datzetal geführt.

6.2. Die finanziellen Mittel für die Arbeit der Jugendfeuerwehr Datzetal werden über

Zuwendungen der Gemeinde Datzetal, Spenden und Schenkungen Dritter sowie durch

Beihilfen aus Mitteln des Jugendplanes der Gemeinde aufgebracht.

6.3. Alle finanziellen Geschäfte der Jugendfeuerwehr Datzetal werden über das Konto des Amtes Friedland abgewickelt.

§7

Wahlen

7.1. Das Nähere regelt die Wahlordnung der Mecklenburg-Strelitzer Jugendfeuerwehr, die Bestandteil dieser Jugendordnung ist.

§8

Ausscheiden aus Funktionen

8.1. Das Ausscheiden aus Funktionen erfolgt durch:

● Amtsniederlegung

● Verlust der Geschätsfäigkeit

● nach Pflichtverletzung durch Beschluss des Jugendfeuerwehrwehrausschusses

§9

Auflösung

9.1. Die Jugendfeuerwehr Datzetal kann aufgelöst werden,

● wenn grobe Verstöß gegen die Grundsätze der Jugendverordnung bestehen.

● durch Beschluss der Vorstände der Feuerwehren Salow und Sadelkow

● durch Beschluss der Gemeindevertretung Datzetal

● wenn die Mitgliederzahl unter 5 Mitglieder sinkt

● durch Beschluss des Jugendfeuerwehrwehrausschusses

 

§10

Schlussbestimmungen

10.1. Die Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Datzetal ist durch die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Salow am 17.12.2008 bestätigt worden.

10.2. Die Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Datzetal ist durch die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Sadelkow am 27.12.2008 bestätigt worden

10.3. Die Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Datzetal ist durch die Mitgliederversammlung der Jugendfeuerwehr am 19.12.2008 bestätigt worden.

10.4. Die Jugendordnung wurde in der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Datzetal am 03.02.2009 beschlossen.

 

Datzetal, den 03.02.2009

 

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© Jugendfeuerwehr Datzetal 2007 - 2012- Autor J.Schich